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FG Hessen, 25.10.2010 - 1 K 2123/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schenkungsteuer im Falle einer nachträglichen Zuwendung für Pflegeleistungen und Betreuungsleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 7 Abs. 4
Langjährliche Unterstützung- und Versorgungsleistungen als Gegenleistung für eine Schenkung; Gegenleistung; Versorgung; Unterstützungsleistung; Belohnung; Schenkung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Langjährliche Unterstützung- und Versorgungsleistungen als Gegenleistung für eine Schenkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Versorgungsleistungen als Gegenleistung für eine Schenkung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 02.03.1994 - II R 59/92
Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )
Auszug aus FG Hessen, 25.10.2010 - 1 K 2123/08
Sie setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt; sie muss (objektiv) unentgeltlich sein (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 2. März 1994 II R 59/92, BStBl II 1994, 366). - BFH, 01.07.1992 - II R 70/88
Gesellschaftsanteilsübertragung durch Verfügung
Auszug aus FG Hessen, 25.10.2010 - 1 K 2123/08
Der Wille zur Unentgeltlichkeit ist dann gegeben, wenn der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zu der Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet zu sein noch dafür eine mit seiner Leistung in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende Gegenleistung zu erhalten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Juli 1992 II R 70/88, BStBl II 1992, 921, 923, und vom 1. Juli 1992 II R 12/90, BStBl II 1992, 925, 927). - BFH, 01.07.1992 - II R 12/90
Tatbestandsmerkmale des § 7 Abs. 7 ErbStG
Auszug aus FG Hessen, 25.10.2010 - 1 K 2123/08
Der Wille zur Unentgeltlichkeit ist dann gegeben, wenn der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zu der Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet zu sein noch dafür eine mit seiner Leistung in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende Gegenleistung zu erhalten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Juli 1992 II R 70/88, BStBl II 1992, 921, 923, und vom 1. Juli 1992 II R 12/90, BStBl II 1992, 925, 927). - FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2002 - 4 K 2068/01
Eine Vorausleistungen ausgleichende Zuwendung unterliegt der Schenkungsteuer
Auszug aus FG Hessen, 25.10.2010 - 1 K 2123/08
Eine die Vorausleistungen nachträglich ohne rechtliche Verpflichtung ausgleichende Zuwendung unterliegt als Belohnung i.S.d. § 7 Abs. 4 ErbStG der Schenkungsteuer (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2002 4 K 2068/01, DStRE 2003, 551).